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Tarif KBV

Grundleistungen

Erstattet werden:

Ambulant

Aufwendungen für ärztliche Leistungen (einschl. Psychotherapie, Sitzungsanzahl begrenzt), Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (summenmäßige Begrenzung für Brillengestelle), Hebammen- und Heilpraktikerleistungen;

Stationär

Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung im Zweibettzimmer, chefärztliche/belegärztliche Leistungen, Hebammenleistungen und Transport zum/vom Krankenhaus;

Zahn

Aufwendungen für Zahnbehandlung (einschl. Inlays) und Prophylaxe, Zahnersatz (einschl. Implantate und Zahnkronen) und Kieferorthopädie;

Zusatzleistungen

Erstattet werden unter Anrechnung der Ansprüche nach den Beihilfevorschriften und der vorgenannten Grundleistungen:
Aufwendungen für Brillenfassungen (summenmäßige Begrenzung), Heilpraktikerleistungen, chefärztliche/belegärztliche Leistungen, zahnprophylaktische Leistungen sowie Material- und Laborkosten bei Zahnersatz und Kieferorthopädie (summenmäßige Begrenzung); bei kurzfristigen Auslandsreisen: Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie Mehrkosten für Rücktransport, Überführung, Bestattung (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung);

Krankenhaustagegeld

Zahlung eines Krankenhaustagegeldes für jeden vollen Kalendertag eines Krankenhausaufenthalts.

 

Gebührenordnung GOÄ/GOZ

Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ, im stationären Bereich bei wirksamer Honorarvereinbarung auch darüber hinaus (=> Zusatzleistungen).

Druckstücke

Tarifdruckstück, AVB: T359, T350, Prospekthinweis: W3

Umfang der Versicherungsleistungen

TarifstufeGrundleistungenZusatzleistungen
KB5050 %100 % 2),3)
KB3030 %100 % 2),3)
KB2020 %100 % 2),3)
KBV5050 %100 % 2),4)
KBV3030 %100 % 2),4)
KBV2020 %100 % 2),4)
KBK20 1)20 %---

1) nur während eines bestehenden Dienstverhältnisses; kann nur in Verbindung mit der Tarifstufe KB30 abgeschlossen werden
2) Brillenfassungen nur zu 80 %
3) prozentuale Beschränkung bei nicht beihilfefähigen Aufwendungen für Material- und Laborkosten
4) Verzicht auf die Erstattung der Zusatzleistungen im Zahnbereich

Risikozuschläge (Festzuschläge)

DiagnoseKB(V)20KB(V)30, KB(V)50KBK20
Sehhilfe€ 2,50€ 2,50ohne
1 bis 3 FEZ, pro FEZ 1)€ 1,50€ 2,50ohne
Kieferorthopädie 2)€ 5,00€ 10,00ohne

1)Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. prothetischer Behandlung (ZE) mit zu erwartenden Behandlungskosten von bis zu € 1.000 wird ein individueller Zuschlag festgesetzt, der von dem oben genannten Betrag abweichen kann. Bei höheren Behandlungskosten oder ab 4 FEZ keine Annahme.
2 )Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. kieferorthopädischer Behandlung, deren Kosten voraussichtlich € 1.500 übersteigen werden, ist ein Leistungsausschluss zu vereinbaren oder der Antrag zurückzustellen.

Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Ausführungen in den Annahmerichtlinien

Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.

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