Grundleistungen
Erstattet werden:
Ambulant
Aufwendungen für ärztliche Leistungen (einschl. Psychotherapie, Sitzungsanzahl begrenzt), Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (summenmäßige Begrenzung für Brillengestelle), Hebammen- und Heilpraktikerleistungen;
Stationär
Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung im Zweibettzimmer, chefärztliche/belegärztliche Leistungen, Hebammenleistungen und Transport zum/vom Krankenhaus;
Zahn
Aufwendungen für Zahnbehandlung (einschl. Inlays) und Prophylaxe, Zahnersatz (einschl. Implantate und Zahnkronen) und Kieferorthopädie;
Zusatzleistungen
Erstattet werden unter Anrechnung der Ansprüche nach den Beihilfevorschriften und der vorgenannten Grundleistungen:
Aufwendungen für Brillenfassungen (summenmäßige Begrenzung), Heilpraktikerleistungen, chefärztliche/belegärztliche Leistungen, zahnprophylaktische Leistungen sowie Material- und Laborkosten bei Zahnersatz und Kieferorthopädie (summenmäßige Begrenzung); bei kurzfristigen Auslandsreisen: Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie Mehrkosten für Rücktransport, Überführung, Bestattung (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung);
Krankenhaustagegeld
Zahlung eines Krankenhaustagegeldes für jeden vollen Kalendertag eines Krankenhausaufenthalts.
Gebührenordnung GOÄ/GOZ
Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ, im stationären Bereich bei wirksamer Honorarvereinbarung auch darüber hinaus (=> Zusatzleistungen).
Druckstücke
Tarifdruckstück, AVB: T359, T350, Prospekthinweis: W3
Umfang der Versicherungsleistungen
| Tarifstufe | Grundleistungen | Zusatzleistungen |
| KB50 | 50 % | 100 % 2),3) |
| KB30 | 30 % | 100 % 2),3) |
| KB20 | 20 % | 100 % 2),3) |
| KBV50 | 50 % | 100 % 2),4) |
| KBV30 | 30 % | 100 % 2),4) |
| KBV20 | 20 % | 100 % 2),4) |
| KBK20 1) | 20 % | --- |
1) nur während eines bestehenden Dienstverhältnisses; kann nur in Verbindung mit der Tarifstufe KB30 abgeschlossen werden
2) Brillenfassungen nur zu 80 %
3) prozentuale Beschränkung bei nicht beihilfefähigen Aufwendungen für Material- und Laborkosten
4) Verzicht auf die Erstattung der Zusatzleistungen im Zahnbereich
Risikozuschläge (Festzuschläge)
| Diagnose | KB(V)20 | KB(V)30, KB(V)50 | KBK20 |
| Sehhilfe | € 2,50 | € 2,50 | ohne |
| 1 bis 3 FEZ, pro FEZ 1) | € 1,50 | € 2,50 | ohne |
| Kieferorthopädie 2) | € 5,00 | € 10,00 | ohne |
1)Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. prothetischer Behandlung (ZE) mit zu erwartenden Behandlungskosten von bis zu € 1.000 wird ein individueller Zuschlag festgesetzt, der von dem oben genannten Betrag abweichen kann. Bei höheren Behandlungskosten oder ab 4 FEZ keine Annahme.
2 )Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. kieferorthopädischer Behandlung, deren Kosten voraussichtlich € 1.500 übersteigen werden, ist ein Leistungsausschluss zu vereinbaren oder der Antrag zurückzustellen.
Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Ausführungen in den Annahmerichtlinien
Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.