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Tarif KBE

Grundleistungen

Erstattet werden:

Ambulant

Aufwendungen für ärztliche Leistungen (einschl. Psychotherapie, Sitzungsanzahl begrenzt), Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, Sehhilfen vgl. Zusatzleistungen) sowie Hebammenleistungen; keine Erstattung für Heilpraktikerleistungen;

Stationär

Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen (Unterbringung im Mehrbettzimmer), belegärztliche Leistungen, Leistungen einer Beleghebamme und Transport zum/vom Krankenhaus bis 100 km;

Zahn

Aufwendungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz (einschl. Implantate, Inlays und Zahnkronen) und Kieferorthopädie (summenmäßige Begrenzung der Leistungen für zahnärztliche Behandlung);

Zusatzleistungen

Erstattet werden unter Anrechnung der Ansprüche nach den Beihilfevorschriften und der vorgenannten Grundleistungen:
Aufwendungen für Sehhilfen (summenmäßige Begrenzung), Transport und Unterbringung bei ambulanten Operationen (summenmäßige Begrenzung); bei kurzfristigen Auslandsreisen: Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung, Transport zum/vom Krankenhaus sowie Mehrkosten für Rücktransport, Überführung, Bestattung (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung);


Gebührenordnung GOÄ/GOZ

Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ.

Druckstücke

Tarifdruckstück, AVB: T362, T350, Prospekthinweis: W231

Umfang der Versicherungsleistungen

TarifstufeGrundleistungenZusatzleistungen
KBE3030 %100 %
KBE2020 %100 %
KBEK20 *)20 %---
KBEG2020 %---
KBEG55 %---

*) nur während eines bestehenden Dienstverhältnisses; kann nur in Verbindung
mit der Tarifstufe KBE30 abgeschlossen werden

Optionsrecht

Möglichkeit zur Erhöhung des Versicherungsschutzes zu vorteilhaften
Bedingungen.

Risikozuschläge (Festzuschläge)

DiagnoseRisikozuschlag
20 % -
Absicherung
30 % - 50 %
Absicherung
KBEK20
Sehhilfe€ 2,50€ 2,50---
1 bis 3 FEZ, pro FEZ 1)€ 1,50€ 2,50---
Kieferorthopädie 2)€ 5,00€ 10,00---

1) Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. prothetischer Behandlung (ZE) mit zu erwartenden Behandlungskosten von bis zu € 1.000 wird ein individueller Zuschlag festgesetzt, der von dem oben genannten Betrag abweichen kann. Bei höheren Behandlungskosten oder ab 4 FEZ keine Annahme.
2) Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. kieferorthopädischer Behandlung, deren Kosten voraussichtlich € 1.500 übersteigen werden, ist ein Leistungsausschluss zu vereinbaren oder der Antrag zurückzustellen.


Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Ausführungen in den Annahmerichtlinien.

Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.

Schnelleinstiege