Grundleistungen
Erstattet werden:
Ambulant
Aufwendungen für ärztliche Leistungen (einschl. Psychotherapie, Sitzungsanzahl begrenzt), Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, Sehhilfen vgl. Zusatzleistungen) sowie Hebammenleistungen; keine Erstattung für Heilpraktikerleistungen;
Stationär
Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen (Unterbringung im Mehrbettzimmer), belegärztliche Leistungen, Leistungen einer Beleghebamme und Transport zum/vom Krankenhaus bis 100 km;
Zahn
Aufwendungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe, Zahnersatz (einschl. Implantate, Inlays und Zahnkronen) und Kieferorthopädie (summenmäßige Begrenzung der Leistungen für zahnärztliche Behandlung);
Zusatzleistungen
Erstattet werden unter Anrechnung der Ansprüche nach den Beihilfevorschriften und der vorgenannten Grundleistungen:
Aufwendungen für Sehhilfen (summenmäßige Begrenzung), Transport und Unterbringung bei ambulanten Operationen (summenmäßige Begrenzung); bei kurzfristigen Auslandsreisen: Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung, Transport zum/vom Krankenhaus sowie Mehrkosten für Rücktransport, Überführung, Bestattung (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung);
Gebührenordnung GOÄ/GOZ
Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ.
Druckstücke
Tarifdruckstück, AVB: T362, T350, Prospekthinweis: W231
Umfang der Versicherungsleistungen
| Tarifstufe | Grundleistungen | Zusatzleistungen |
| KBE30 | 30 % | 100 % |
| KBE20 | 20 % | 100 % |
| KBEK20 *) | 20 % | --- |
| KBEG20 | 20 % | --- |
| KBEG5 | 5 % | --- |
*) nur während eines bestehenden Dienstverhältnisses; kann nur in Verbindung
mit der Tarifstufe KBE30 abgeschlossen werden
Optionsrecht
Möglichkeit zur Erhöhung des Versicherungsschutzes zu vorteilhaften
Bedingungen.
Risikozuschläge (Festzuschläge)
| Diagnose | Risikozuschlag |
20 % - Absicherung | 30 % - 50 % Absicherung | KBEK20 |
| Sehhilfe | € 2,50 | € 2,50 | --- |
| 1 bis 3 FEZ, pro FEZ 1) | € 1,50 | € 2,50 | --- |
| Kieferorthopädie 2) | € 5,00 | € 10,00 | --- |
1) Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. prothetischer Behandlung (ZE) mit zu erwartenden Behandlungskosten von bis zu € 1.000 wird ein individueller Zuschlag festgesetzt, der von dem oben genannten Betrag abweichen kann. Bei höheren Behandlungskosten oder ab 4 FEZ keine Annahme.
2) Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. kieferorthopädischer Behandlung, deren Kosten voraussichtlich € 1.500 übersteigen werden, ist ein Leistungsausschluss zu vereinbaren oder der Antrag zurückzustellen.
Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Ausführungen in den Annahmerichtlinien.
Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.