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Tarif KBBA

Grundleistungen

Erstattet werden:

Ambulant

Aufwendungen für ärztliche Leistungen (einschl. Psychotherapie, Sitzungsanzahl begrenzt), Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (summenmäßige Begrenzung für Brillengestelle), Hebammenleistungen und Heilpraktikerleistungen;

Stationär

Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung im Zweibettzimmer, chefärztliche/belegärztliche Leistungen, Hebammenleistungen und Transport zum/vom Krankenhaus;

Zahn

Aufwendungen für Zahnbehandlung (einschl. beihilfefähiger Inlays) und Prophylaxe, Zahnersatz (einschl. Implantate, Zahnkronen und nicht beihilfefähiger Inlays, summenmäßige Begrenzung in den ersten fünf Jahren) und Kieferorthopädie;

Zusatzleistungen

Erstattet werden unter Anrechnung der Ansprüche nach den Beihilfevorschriften und der vorgenannten Grundleistungen:
Aufwendungen für Brillenfassungen (summenmäßige Begrenzung), Heilpraktikerleistungen, chefärztliche/belegärztliche Leistungen und zahnprophylaktische Leistungen; bei kurzfristigen Auslandsreisen: Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie Mehrkosten für Rücktransport, Überführung, Bestattung (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung);

Krankenhaustagegeld

Zahlung eines Krankenhaustagegeldes für jeden vollen Kalendertag eines Krankenhausaufenthalts.



Gebührenordnung GOÄ/GOZ

Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ, im stationären Bereich bei rechtswirksamer Honorarvereinbarung auch darüber hinaus (vgl. Zusatzleistungen).

Druckstücke

Tarifdruckstück, AVB: T365, T350, Prospekthinweis: W18

Umfang der Versicherungsleistungen

TarifstufeGrundleistungenZusatzleistungen
KBBA50150 % 1)100 % 2)
KBBA30130 % 1)100 % 2)
KBBA20120 % 1)100 % 2)

1) Die nach eventueller Vorleistung des Beihilfeträgers verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz werden zu 100 % übernommen
2) Brillenfassungen zu 80 %

Fortführung

Nach Beendigung des Tarifs KBBA201/301/501 wird die Versicherung
nach Tarif KB fortgeführt.

Risikozuschläge (Festzuschläge)

DiagnoseKBBA201KBBA301,
KBBA501
Sehhilfe€ 2,50€ 2,50
1 bis 3 FEZ, pro FEZ 1)€ 5,00€ 5,00
Kieferorthopädie 2)€ 5,00€ 10,00

1) Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. prothetischer Behandlung (ZE) mit zu erwartenden Behandlungskosten von bis zu € 1.000 wird ein individueller Zuschlag festgesetzt, der von dem oben genannten Betrag abweichen kann. Bei höheren Behandlungskosten oder ab 4 FEZ keine Annahme.
2) Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. kieferorthopädischer Behandlung, deren Kosten voraussichtlich € 1.500 übersteigen werden, ist ein Leistungsausschluss zu vereinbaren oder der Antrag zurückzustellen.


Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Ausführungen in den Annahmerichtlinien.

Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.

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