Grundleistungen
Erstattet werden:
Ambulant
Aufwendungen für ärztliche Leistungen (einschl. Psychotherapie, Sitzungsanzahl begrenzt), Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (summenmäßige Begrenzung für Brillengestelle), Hebammenleistungen und Heilpraktikerleistungen;
Stationär
Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung im Zweibettzimmer, chefärztliche/belegärztliche Leistungen, Hebammenleistungen und Transport zum/vom Krankenhaus;
Zahn
Aufwendungen für Zahnbehandlung (einschl. beihilfefähiger Inlays) und Prophylaxe, Zahnersatz (einschl. Implantate, Zahnkronen und nicht beihilfefähiger Inlays, summenmäßige Begrenzung in den ersten fünf Jahren) und Kieferorthopädie;
Zusatzleistungen
Erstattet werden unter Anrechnung der Ansprüche nach den Beihilfevorschriften und der vorgenannten Grundleistungen:
Aufwendungen für Brillenfassungen (summenmäßige Begrenzung), Heilpraktikerleistungen, chefärztliche/belegärztliche Leistungen und zahnprophylaktische Leistungen; bei kurzfristigen Auslandsreisen: Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie Mehrkosten für Rücktransport, Überführung, Bestattung (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung);
Krankenhaustagegeld
Zahlung eines Krankenhaustagegeldes für jeden vollen Kalendertag eines Krankenhausaufenthalts.
Gebührenordnung GOÄ/GOZ
Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ, im stationären Bereich bei rechtswirksamer Honorarvereinbarung auch darüber hinaus (vgl. Zusatzleistungen).
Druckstücke
Tarifdruckstück, AVB: T365, T350, Prospekthinweis: W18
Umfang der Versicherungsleistungen
| Tarifstufe | Grundleistungen | Zusatzleistungen |
| KBBA501 | 50 % 1) | 100 % 2) |
| KBBA301 | 30 % 1) | 100 % 2) |
| KBBA201 | 20 % 1) | 100 % 2) |
1) Die nach eventueller Vorleistung des Beihilfeträgers verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz werden zu 100 % übernommen
2) Brillenfassungen zu 80 %
Fortführung
Nach Beendigung des Tarifs KBBA201/301/501 wird die Versicherung
nach Tarif KB fortgeführt.
Risikozuschläge (Festzuschläge)
| Diagnose | KBBA201 | KBBA301, KBBA501 |
| Sehhilfe | € 2,50 | € 2,50 |
| 1 bis 3 FEZ, pro FEZ 1) | € 5,00 | € 5,00 |
| Kieferorthopädie 2) | € 5,00 | € 10,00 |
1) Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. prothetischer Behandlung (ZE) mit zu erwartenden Behandlungskosten von bis zu € 1.000 wird ein individueller Zuschlag festgesetzt, der von dem oben genannten Betrag abweichen kann. Bei höheren Behandlungskosten oder ab 4 FEZ keine Annahme.
2) Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. kieferorthopädischer Behandlung, deren Kosten voraussichtlich € 1.500 übersteigen werden, ist ein Leistungsausschluss zu vereinbaren oder der Antrag zurückzustellen.
Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Ausführungen in den Annahmerichtlinien.
Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.