Der Tarif KEH enthält für bestimmte Leistungen im ambulanten Bereich das sog.
Primärarztprinzip. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den unten angegebenen
Druckstücken.
Erstattet werden:
Ambulant
100 % bei Einhaltung des Primärarztprinzips bzw.
80 % bei Nichteinhaltung des Primärarztprinzips der Aufwendungen für ärztliche
Leistungen (keine Leistungen bei Psychotherapie und Heilpraktiker), Arznei-, Verband-
und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, summenmäßige Begrenzung für Sehhilfen),
Transport und Unterbringung bei amb. Operationen (summenmäßige
Begrenzung);
100 % der Aufwendungen für Hebammenleistungen;
80 % der Aufwendungen für Heilmittel;
Stationär
100 % der Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen (Unterbringung im
Mehrbettzimmer), belegärztliche Leistungen, Beleghebammenleistungen und Transport
zum/vom Krankenhaus bis 100 km;
Zahn
100 % der Aufwendungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe;
60 % der Aufwendungen für Zahnersatz (einschl. Implantate, Inlays und Zahnkronen)
und Kieferorthopädie; summenmäßige Begrenzung im Zahnbereich;
Sonstige Leistungen
100 % der Mehrkosten für Rücktransport/Bestattung/Überführung bei kurzfristigen
Auslandsreisen (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung).
Gebührenordnung GOÄ/GOZ
Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ.
Druckstücke
Tarifdruckstück, AVB: T343, T350, Prospekthinweis: VF371, VF515 (Invitatio),
Informationsblatt zum Primärarztprinzip: VF438
Selbstbeteiligung
Möglichkeiten der Selbstbeteiligung p.a. (für alle Leistungsbereiche):
| Tarifstufe | Selbstbeteiligung |
| Männer/Frauen | Kinder/Jugendl. |
| KEH250 | € 275 | € 275 |
| KEH750 | € 800 | € 800 |
Optionsrecht
Möglichkeit der Erhöhung des Versicherungsschutzes zu vorteilhaften Bedingungen.
Risikozuschläge (Festzuschläge)
| Diagnose | Risikozuschlag |
| Sehhilfe | € 2,50 |
| 1 bis 3 FEZ, pro FEZ 1) | € 2,50 |
| Kieferorthopädie 2) | € 10,00 |
1) Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. prothetischer Behandlung (ZE) mit zu
erwartenden Behandlungskosten von bis zu € 1.000 wird ein individueller Zuschlag
festgesetzt, der von dem oben genannten Betrag abweichen kann. Bei höheren
Behandlungskosten oder ab 4 FEZ keine Annahme.
2 )Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. kieferorthopädischer Behandlung, deren
Kosten voraussichtlich € 1.500 übersteigen werden, ist ein Leistungsausschluss zu
vereinbaren oder der Antrag zurückzustellen.
Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Ausführungen in den Annahmerichtlinien.
Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.