Tarif central.comfort
Der Tarif central.comfort enthält für bestimmte Leistungen im ambulanten Bereich das sogenannte Primärarztprinzip. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den unten angegebenen Druckstücken.
Erstattet werden:
Ambulant
100 % bei Einhaltung des Primärarztprinzips bzw.
80 % bei Nichteinhaltung des Primärarztprinzips der Aufwendungen für ärztliche Leistungen (einschl. Psychotherapie, Sitzungsanzahl begrenzt), Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, summenmäßige Begrenzung für Brillengestelle), Transport und Unterbringung bei ambulanten Operationen (summenmäßige Begrenzung).
100 % der Aufwendungen für Hebammenleistungen;
80 % der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen;
Stationär
100 % der Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer, chefärztliche/belegärztliche Leistungen, Hebammenleistungen und Transport zum/vom Krankenhaus, Rooming-In;
Zahn
100 % der Aufwendungen für Zahnbehandlung (einschl. Inlays) und Prophylaxe;
80 % der Aufwendungen für Zahnersatz (einschl. Implantate und Zahnkronen) und Kieferorthopädie;
Sonstige Leistungen
100 % der Mehrkosten für Rücktransport/Bestattung/Überführung bei kurzfristigen Auslandsreisen (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung).
Gebührenordnung GOÄ/GOZ
Bei wirksamer Honorarvereinbarung Erstattung auch über die GOÄ/ GOZ-Höchstsätze hinaus.
Druckstücke
Tarifdruckstück, AVB: T338, T350, Prospekthinweis: VF439, Informationsblatt zum Primärarztprinzip: VF438
Selbstbeteiligung
Möglichkeiten der Selbstbeteiligung p.a. (für alle Leistungsbereiche):
| Tarifstufe | Selbstbeteiligung | |
| Männer / Frauen | Kinder / Jugendl. |
| comfort0 | € 0 | € 0 |
| comfort1 | € 325 | € 300 |
| comfort2 | € 650 | € 650 |
| comfort3 | € 1.250 | € 1.200 |
| comfort4 | € 1.750 | € 1.700 |
| comfort5 | € 2.600 | € 2.600 |
Optionsrecht
Möglichkeit zur vorübergehenden Reduktion des Versicherungsschutzes nach der Geburt eines Kindes mit Rückkehroption zu vorteilhaften Bedingungen.
Risikozuschläge (Festzuschläge)
| Diagnose | Risikozuschlag |
| Sehhilfe | € 5,00 |
| 1 bis 3 FEZ, pro FEZ 1) | € 5,00 |
| Kieferorthopädie 2) | € 15,00 |
1) Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. prothetischer Behandlung (ZE) mit zu erwartenden Behandlungskosten von bis zu € 1.000 wird ein individueller Zuschlag festgesetzt, der von dem oben genannten Betrag abweichen kann. Bei höheren Behandlungskosten oder ab 4 FEZ keine Annahme.
2 )Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. kieferorthopädischer Behandlung, deren Kosten voraussichtlich € 1.500 übersteigen werden, ist ein Leistungsausschluss zu vereinbaren oder der Antrag zurückzustellen.
Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Ausführungen in den Annahmerichtlinien.
Hinweis: Für diesen Tarif gelten besondere Annahmerichtlinien
Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.