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Tarif central.comfort

Tarif central.comfort

Der Tarif central.comfort enthält für bestimmte Leistungen im ambulanten Bereich das sogenannte Primärarztprinzip. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den unten angegebenen Druckstücken.

Erstattet werden:

Ambulant

100 % bei Einhaltung des Primärarztprinzips bzw.
80 % bei Nichteinhaltung des Primärarztprinzips der Aufwendungen für ärztliche Leistungen (einschl. Psychotherapie, Sitzungsanzahl begrenzt), Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, summenmäßige Begrenzung für Brillengestelle), Transport und Unterbringung bei ambulanten Operationen (summenmäßige Begrenzung).
100 % der Aufwendungen für Hebammenleistungen;
80 % der Aufwendungen für Heilpraktikerleistungen;

Stationär

100 % der Aufwendungen für allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer, chefärztliche/belegärztliche Leistungen, Hebammenleistungen und Transport zum/vom Krankenhaus, Rooming-In;

Zahn

100 % der Aufwendungen für Zahnbehandlung (einschl. Inlays) und Prophylaxe;
80 % der Aufwendungen für Zahnersatz (einschl. Implantate und Zahnkronen) und Kieferorthopädie;

Sonstige Leistungen

100 % der Mehrkosten für Rücktransport/Bestattung/Überführung bei kurzfristigen Auslandsreisen (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung).

Gebührenordnung GOÄ/GOZ

Bei wirksamer Honorarvereinbarung Erstattung auch über die GOÄ/ GOZ-Höchstsätze hinaus.

Druckstücke

Tarifdruckstück, AVB: T338, T350, Prospekthinweis: VF439, Informationsblatt zum Primärarztprinzip: VF438

Selbstbeteiligung

Möglichkeiten der Selbstbeteiligung p.a. (für alle Leistungsbereiche):

TarifstufeSelbstbeteiligung

Männer / FrauenKinder / Jugendl.
comfort0€ 0€ 0
comfort1€ 325€ 300
comfort2€ 650€ 650
comfort3€ 1.250€ 1.200
comfort4€ 1.750€ 1.700
comfort5€ 2.600€ 2.600

Optionsrecht

Möglichkeit zur vorübergehenden Reduktion des Versicherungsschutzes nach der Geburt eines Kindes mit Rückkehroption zu vorteilhaften Bedingungen.

Risikozuschläge (Festzuschläge)

DiagnoseRisikozuschlag
Sehhilfe€ 5,00
1 bis 3 FEZ, pro FEZ 1)€ 5,00
Kieferorthopädie 2)€ 15,00

1) Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. prothetischer Behandlung (ZE) mit zu erwartenden Behandlungskosten von bis zu € 1.000 wird ein individueller Zuschlag festgesetzt, der von dem oben genannten Betrag abweichen kann. Bei höheren Behandlungskosten oder ab 4 FEZ keine Annahme.
2 )Bei bereits angeratener oder geplanter bzw. lfd. kieferorthopädischer Behandlung, deren Kosten voraussichtlich € 1.500 übersteigen werden, ist ein Leistungsausschluss zu vereinbaren oder der Antrag zurückzustellen.

Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Ausführungen in den Annahmerichtlinien.
Hinweis: Für diesen Tarif gelten besondere Annahmerichtlinien


Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.

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