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Tarif SZP

Erstattet werden:

Stationär

100 % der nach GKV-Vorleistung verbleibenden:
Aufwendungen für gesondert berechnete Unterbringung im Zweibettzimmer;
Aufwendungen für chefärztliche Leistungen;
Aufwendungen für Leistungen einer freiberuflichen Hebamme;
GKV-Zuzahlung des Versicherten im Krankenhaus;
Mehrkosten bei Wahl eines anderen als in der Einweisung genannten Krankenhauses. Werden keine Leistungen der GKV nachgewiesen, werden Aufwendungen bis zu der Höhe erstattet, wie sie bei Vorleistung durch die GKV zu erstatten wären;
Kosten des Transports zum/vom Krankenhaus bis 100 km;

Ausland

100 % der nach GKV-Vorleistung verbleibenden Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung, schmerzstillende Zahnbehandlung sowie Rücktransport/Bestattung/Überführung (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung) bei kurzfristigen Auslandsreisen bis zu acht Wochen.


Gebührenordnung GOÄ/GOZ

Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ.

Druckstücke

Tarifdruckstück, AVB: T382, T350, Prospekthinweis: VF71

Optionsrecht

Möglichkeit zur Umstellung in Tarife der Krankheitskostenvollversicherung sowie in Krankentagegeldtarife zu vorteilhaften Bedingungen bei Wegfall der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Studenten können das beschriebene Optionsrecht zudem nach Beendigung des Studiums ausüben, sofern keine Versicherungspflicht in der GKV besteht.

Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.

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