Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes wurden die folgenden Anträge überarbeitet und sind ab sofort bestellbar:
- VE205 (KV-Antrag)
- VE326 (Anfrage) und
- VE109 (Kindernachversicherung).
Neu in diesen Anträgen sind:
- die Felder zur Angabe der Steueridentifikationsnummern aller im Vertrag versicherten Personen,
- die Einwilligung zur Datenübermittlung der steuerlich abzugsfähigen Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung an die Finanzbehörden und
- die Änderung der Zahlungsweise.
Wichtiger Hinweis für Ihre tägliche Arbeit
Bitte achten Sie darauf, dass Sie im Falle eines Faxantrages alle Seiten - auch die Datenschutzerklärung und die Einwilligung zur Datenübermittlung auf der Rückseite des Antrags übermitteln.
Ab dem 01.01.2010 erhalten Kunden deren Angaben zur Datenübermittlung an die Finanzbehörde nicht vorliegen (z.B. durch Verwendung alter Anträge) mit Ihrer Police ein Schreiben, in dem sie auf die fehlende Zustimmung hingewiesen werden (siehe Anlage).
Anlage: Einwilligung Daten Finanzbehörde (152 KB)