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Tarif INV-ECO

Erstattet werden:

Ambulant

100 Prozent der Aufwendungen bei ambulanter Heilbehandlung für: ärztliche Leistungen (außer Psychotherapie), Hebammenleistungen, Arzneimittel, Hilfsmittel gemäß Hilfsmittelkatalog (bei Behandlung in der Bundesrepublik Deutschland werden ärztliche Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattet). Aufwendungen für Heilmittel gemäß Heilmittelkatalog werden zu 90 Prozent erstattet.

Stationär

100 Prozent der Aufwendungen bei stationärer Heilbehandlung für: ärztliche Leistungen, Unterkunft, Verpflegung und Pflege im Krankenhaus (bei Behandlung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt eine Erstattung der Aufwendungen für: allgemeine Krankenhausleistungen, belegärztliche Leistungen bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ und Leistungen einer Beleghebamme) sowie Transport zum/vom Krankenhaus;

Zahn

100 Prozent der Aufwendungen für Zahnbehandlungen (max. 500,- Euro je Versicherungsjahr); 80 Prozent der Aufwendungen für unfallbedingten Zahnersatz (einschließlich unfallbedingt notwendiger Inlays und Zahnkronen) und unfallbedingte Kieferorthopädie (max. 2.500,- Euro je Versicherungsfall);

Sonstige Leistungen

100 Prozent der notwendigen Kosten für Überführung (bis 10.000 Euro) und für Bestattung im Ausland (bis 5.000 Euro), bei Aufenthalten außerhalb Deutschlands 100 Prozent der Mehrkosten für Rücktransport.

Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.

Schnelleinstiege