1) Die Erstattungs-Höchstgrenzen können Sie dem Leistungsverzeichnis für Heilmittel entnehmen
2) Welche Hilfsmittel erstattet werden, können Sie in den Tarifbedingungen nachlesen.
3) Wenn Sie das Primärarztprinzip nicht einhalten, sich also direkt vom Facharzt behandeln lassen. Das Prinzip gilt nur im ambulanten Bereich.
4) Die Erstattungs-Höchstgrenzen können Sie dem Leistungsverzeichnis für Zahnersatz entnehmen
5) Bonus für regelmäßigen Zahnarztbesuch (in den vorangegangenen drei Jahren)
6) Bonus für erfolgreich abgeschlossene Behandlung
7) Die Zahnstaffel gilt für Zahnersatz, Zahnkronen, Inlays und KfO. Sie entfällt bei Unfall.
Für alle aufgeführten Leistungssausagen gilt:
Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.